Sofort-Schutz gegen Verlust & Schäden
Eine Hörgeräteversicherung schützt bei Verlieren und Reparaturen
Kurz vor oder nach dem Kauf von Hörgeräten stellt sich die Frage: Was passiert eigentlich, wenn meine Hörgeräte verloren gehen? Wer zahlt mir meinen Eigenanteil? Durchschnittlich zahlen NutzerInnen von Hörgeräten 1000,- € pro Seite aus eigener Tasche, also zusätzlich zum Zuschuss der Krankenkassen. Im Verlustfall besteht die Schadenhöhe also nicht nur aus diesem Eigenteil, sondern auch aus Zuzahlung der Krankenkasse. Versicherungsunternehmen bieten für solche Fälle Hörgeräteversicherungen. Mehr noch: Die Versicherungen bieten häufig auch die Übernahme von Reparaturkosten. Denn im Laufe eines Hörgerätelebens kann viel mit diesen kleinen Hörhilfen passen. Häufigste Ursache: Handhabungsfehler. Aber auch Schäden am Gerät, die nicht durch die Garantie abgedeckt werden, beispielswiese wenn die Garantie abgelaufen ist oder Verschleiß beziehungsweise Abnutzung die Ursache sind.
Hörgeräteversicherung: Garantie und Zuschuss
Bei herstellerseitigen Schäden wird das Hörgerät in der Regel durch den Hersteller ersetzt. Die Garantiedauer beträgt meist ein oder zwei Jahre.
Die Krankenkassen zahlen einen festen Reparatur-Zuschuss in Höhe von 125 und 150 € für 6 Jahre an den Hörakustiker.
Hörgeräteversicherungen leisten über diesen Betrag hinaus und zudem bei Schäden durch fehlerhafte Handhabung, Verschleiß und für Reparaturen des Zubehörs.
Verlustschutz
Schutz bei Verlust
100% Deckung im 1. Jahr
danach 10% Wertabschreibung pro Jahr
Ab 44,16 €/ Jahr
Zwei Hörgeräte zusammen bis 2.000 €,
inkl. 19% VerSt, 6 Jahre
Komfortschutz
Schutz bei Verlust & Reparaturen
100% Deckung im 1. Jahr
danach 10% Wertabschreibung pro Jahr
+ 100% Deckung bei Reparaturen
Ab 51,99 €/ Jahr
Zwei Hörgeräte zusammen bis 2.000 €,
inkl. 19% VerSt, 6 Jahre
Premiumschutz
Rundum-Schutz bei Verlust & Reparaturen
100% Deckung bis zum 4. Jahr
danach 10% Wertabschreibung pro Jahr
+ 100% Deckung bei Reparaturen
Ab 67,49 €/ Jahr
Zwei Hörgeräte zusammen bis 2.000 €,
inkl. 19% VerSt, 6 Jahre
Verlust
Ihre Hörgeräte sind einfach nicht mehr auffindbar. Verlust, Liegenlassen oder Verlieren. Hörgeräteversicherungen erstatten den Wert der Hörgeräte abzüglich eines Eigenanteils, der bei den Anbieter unterschiedlich hoch ist.
Reparaturen
Ist die sogenannte Reparaturpauschale der Krankenkassen aufgebraucht, was innerhalb der Nutzungsdauer von 6 Jahren schnell passieren kann, springt die Hörgeräte Versicherung ein. Je nach Versicherer werden 100% erstattet.
Unsachgemäße Handhabung
Schäden, die durch eine falsche Bedienung verursacht werden, werden im Rahmen einer Reparatur erstattet. Häufig reguliert werden Schäden an Ohrstücken, an den Schallschläuchen, am Gehäuse oder an der Batterieklappe.
Zubehör
Einige Versicherungen leisten bei Schäden bei herstellerseitigem Zubehör. Darunter zählen u.a. Akku-Ladestationen, Fernbedienungen, Bluetooth-Zubehör, TV Adapter sowie Reinigungs- und Trocknungsstationen.
Schweiß, Feuchtigkeit, Wasser
Kondensation im Gehäuseinneren durch Schwitzen oder eindringende Feuchtigkeit durch Duschen oder Regen: Schäden durch Korrosion im Gehäuseinneren können repariert und erstattet werden.
Verschleiß
Reparaturkosten durch Abnutzung oder Defekte am Verstärker, an Hörern, am Programmtaster, an der Batterieklappe sowie Elektronikschäden werden in der Regel von den Versicherern übernommen.
Die Auswahl der richtigen Hörgeräteversicherung
Wer seine Hörgeräte versichern möchte, hat die Qual der Wahl unter einer Vielzahl von Hörgeräteversicherungen. Es ist wichtig, sich im Vorfeld klarzumachen, welche Leistung man sich im Falle des Schadens von einer Versicherung wünscht, schließlich geht es um die privat geleistete Zuzahlung und damit oft um viel Geld. Klarheit schafft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen, die jedoch durchaus unübersichtlich sein können. Die folgende Auflistung dient als Anhaltspunkt dafür, worauf bei der Auswahl der Hörgeräteversicherung geachtet werden sollte.
Schutz bei Verlust und Reparaturkosten
Die Hauptsorge, weshalb viele Hörgeräteträger sich für eine Versicherung entscheiden: Die Hörgeräte gehen verloren. Während diese Sorge zwar durchaus berechtigt ist - immerhin kostet ein selbst zu zahlender Ersatz ein kleines Vermögen - sind jedoch auch Reparaturkosten ein Faktor, der über die Jahre ins Geld gehen kann. Hier sieht die Krankenkasse zwar eine Reparaturpauschale vor, diese ist jedoch auf etwa 140 € für die gesamte Nutzungsdauer von 6 Jahren begrenzt. Sobald die Pauschale aufgebraucht ist - dazu genügt manchmal nur ein einziger Reparaturfall - springt die Hörgeräteversicherung ein. Bei der Reparaturkostenabwicklung durch die Versicherung ist darauf zu achten, ob eine Selbstbeteiligung verlangt wird. Diese ist je nach Anbieter unterschiedlich geregelt: Manche wickeln Schäden ohne Selbstbeteiligung ab, andere übernehmen die Kosten zu einem bestimmten Prozentsatz pro Fall. Mehr Infos zu Reparatur und -kosten finden Sie hier.
Neuwert oder Zeitwert? Erstattung bei Verlust
Hörgeräteversicherungen regulieren Verlustschäden ausgehend vom Brutto-Preis der Hörgeräte, also dem Grundpreis ohne Abzüge durch Rabatte oder die Krankenkasse. Für die Zeitwertberechnung wird pro Jahr ein Prozentsatz abgezogen, meistens 10 % bis 15 %. Bei Versicherungen ohne Zeitwertberechnung wird eine fixe prozentuale Selbstbeteiligung verlangt, beispielsweise 40 %. In der Regel erlischt der Versicherungsschutz, sobald Ersatz geleistet wurde.
Maximale Schadenabdeckung mit Sofortschutz
Wichtig ist, darauf zu achten, bei welchen Schäden geleistet wird. Viele sogenannte Garantieverlängerungen, die beispielsweise bei manchen Hörakustikern abgeschlossen werden können, beinhalten nur einen Schutz bei ausgewählte Schadenursachen, nicht aber bei Eigenverschulden, unsachgemäßer Handhabung oder Schäden durch Schweißeinwirkung. Hörgeräteversicherungen, die auch bei diesen Schäden leisten, verwenden deshalb oft Begriffe wie "Komplettschutz" oder "Hörgeräte-Schutzbrief". Zum anderen ist wichtig zu wissen, ob die Hörgeräteversicherung einen Sofortschutz anbietet. Zum einen bedeutet das, dass die Versicherung ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden kann, zum anderen dass sie online abgeschlossen werden kann, also ohne Umweg über Bearbeitungszeiten durch Mitarbeiter.
Laufzeit und Kündigung
Gesetzliche Krankenkassen gewähren in der Regel alle sechs Jahre eine Zuzahlung für neue Hörgeräte. Damit für diesen gesamten Zeitraum der Schutz der Hörgeräte garantiert ist, muss im Vorfeld klar sein, wie lange die Versicherung läuft. Manche Versicherungen passen sich diesem Zeitraum an, aber auch Laufzeiten von 4 Jahren sind keine Seltenheit. Das bedeutet, dass je nach Versicherungsbeginn die letzten zwei Jahre nicht mehr versichert sind. Wenn die Versicherung jährlich im Abo abgeschlossen wird, verlängert sie sich für gewöhnlich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr, manchmal sogar über die sechs Jahre hinaus. Vor allem, wenn die Hörgeräte länger als sechs Jahre genutzt werden sollen ist das wichtig. Eine jährliche Laufzeit kann für gewöhnlich auch jährlich gekündigt werden. Umgekehrt bieten die meisten Versicherungen auch an, zu beginn eine festgelegte Laufzeit mit Einmalbetrag zu wählen. Der Vorteil hierbei: Die monatlich heruntergerechneten Kosten sind normalerweise günstiger im Gegensatz zur jährlichen Laufzeit.
Hörgeräte Versicherung beim Hörakustiker
Einige Hörakustik-Fachbetriebe bieten Versicherungslösungen an. Sie sind meist Teil von "Servicepaketen" oder "Rundum Sorglos-Paketen". Diese beinhalten häufig auch weitere Dienstleistungen, wie regelmäßige Reinigung, Überprüfung, Austausch von Kleinteilen oder auch kostenfreie Batterien. Spreng genommen handelt es hierbei nicht um Versicherungen, sondern um einen Service- und Ersatzversprechen. Somit unterliegen diese Pakete nicht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das wichtige Verbraucherrecht regelt. Verbindliche Versicherungsbedingungen (AVB) sind beispielsweise bei Versicherungen obligatorisch. Es ist daher wichtig, sich ausgiebig mit den Bedingungen der oben erwähnten Pakete auseinander zu setzen. Kommt es zu einem Schaden oder Verlust ist der Hörakustik-Fachbetrieb alleiniger Ansprechpartner.
Eine Hörgeräteversicherung kann sehr sinnvoll sein. Voraussetzung ist natürlich, dass über die Dauer von 6 Jahren bis zur nächsten Zuzahlung Schäden auftreten, die die Versicherung dann reguliert. Gerade aufgrund der sehr sparsam angesetzten Reparaturpauschale von 160 € über diesen gesamten Zeitraum seitens der gesetzlichen Krankenkassen, können sich die Reparaturkosten für den Nutzer der Hörgeräte vor allem nach den ersten Paar Jahren durchaus häufen. Ein defekter Hörer alleine kostet 250 € und mehr. Auch Schäden durch unsachgemäße Handhabung sind häufig dokumentiert. Das kann beispielsweise das Abbrechen der Batterieklappe durch fehlerhaftes Einsetzen der Batterie sein, was zwischen 50 € und 100 € kosten kann. Der Super-Gau für Hörgerätebesitzer ist ein Verlust eines Hörgerätes: Hier muss er komplett selbst für ein Ersatzgerät aufkommen - Allerspätestens dann lohnt sich eine Hörgeräteversicherung wirklich.
Wer sein Hörgerät verliert, muss in der Regel selbst für die Kosten eines Ersatz-Hörgerätes aufkommen. Die gesetzlichen Krankenkassen steuern lediglich alle sechs Jahre einen Zuschuss für die Hörgeräteversorgung bei. Auf Kulanz und erneute Zahlung kann, darf aber nicht gehofft werden. Eine Hörgeräteversicherung hingegen zahlt bei Verlieren, Liegenlassen oder auch Diebstahl im Gegensatz dazu einen Teil des Hörgerätepreises. Oft erfolgt die Erstattung in in Form des Zeitwerts oder als feste Selbstbeteiligung in Höhe eines gewissen Prozentsatzes.
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren im Zuge der Hörgeräteversorgung eine Reparatur- oder Wartungspauschale von etwa 160 € für einen Zeitraum von 6 Jahren. Diese wird nutzt der Hörakustiker für kleinere Reparaturen oder notwendige Wartungen. Sobald die Pauschale aufgebraucht ist, kommt der Nutzer der Hörgeräte jedoch selbst für anfallende Kosten auf. Wer diese Kosten gering halten und auf der sicheren Seite stehen möchte, der ist mit einer Hörgeräteversicherung gut beraten, die Reparaturkosten ohne Selbstbeteiligung übernimmt.
Was eine Hörgeräteversicherung kostet hängt von verschiedenen Faktoren ab. Jeder Versicherer hat verschiedene Prämien; während die Wertgarantie Hörgeräte bereits ab 5 € versichert, sichert die Alteos Hörgeräte Versicherung die Geräte bereits ab 4,16 € im Monat ab. Ausschlaggebend ist außerdem der Hörgeräte-Preis. Die Beiträge der Hörgeräteversicherungen sind je nach Wert gestaffelt - oft in 500 €- oder 1000 €-Schritten. Günstiger wird ein Tarif häufig auch, wenn im Vorhinein eine längere Laufzeit gewählt wird. Je länger, desto günstiger, ist hier die Regel.
Hörgeräte sind normalerweise nicht mit der Hausratversicherung abgesichert. Die Hausratversicherung leistet nur dann Ersatz, wenn sich die Hörgeräte während des Vorfalls (bspw. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Vandalismus) im Haus befinden. Für Schäden, die unterwegs passieren - was bei Hörgeräten den Regelfall darstellt - kommt die Hausratversicherung nicht auf. Ebenso bei Schäden, die zwar im Haus, jedoch aufgrund von Eigenverschulden, Unfall, Verschleiß oder unsachgemäße Handhabung entstehen.
Die Höhe der Selbstbeteiligung ist bei jeder Hörgeräteversicherung unterschiedlich. Anbieter wie die Alteos oder die Wertgarantie beispielsweise übernehmen alle Reparaturkosten ohne Selbstbeteiligung, während die Ergo pauschal 30 € pro Fall berechnet. Auch die Erstattung nach Verlust oder Totalschaden wird bei der Ergo mit einer Selbstbeteiligung (40 %) gehandhabt. Bei vielen anderen Versicherung -darunter Wertgarantie und Alteos - ist der Zeitwert für die Erstattung nach Verlieren, Liegenlassen oder Totalschaden ausschlaggebend. Er setzt sich aus dem Brutto-Hörgerätepreis abzüglich eines Jährlichen Prozentsatzes (je nach Tarif etwa 10 % - 20 %) zusammen.
Wenn ein Hörgerät verloren wurde, muss das der Versicherung mitgeteilt werden. Sie ist dafür zuständig, den Zeitwert bzw. den Neuwert des Hörgeräts abzüglich der Selbstbeteiligung zu erstatten, um ein Ersatz-Hörgerät gleicher Art besorgen zu können. Manche Versicherungen können direkt beim Hörakustiker abgeschlossen werden. Hier kümmert sich der Hörakustiker um die Abwicklung mit der Versicherung. Er händigt Ihnen ein Ersatzhörgerät aus und verlangt lediglich die übrigen Kosten nach Abzug der Leistung der Versicherung.
Wichtig zu wissen: In der Regel erlischt der Versicherungsschutz nach Ersatz eines verlorengegangen, liegengelassenen oder gestohlenen Hörgeräts.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung verspricht gegenüber dem Kunden, das Hörgerät voll funktionsfähig zu übergeben. Sie gilt zwei Jahre. Wenn der Käufer innerhalb des ersten halben Jahres einen Mangel feststellt, muss der Hersteller oder Hörakustiker diesen beheben, außer er kann beweisen, dass der Mangel selbstverschuldet ist. Nach sechs Monaten liegt die Beweislast jedoch beim Käufer, dann muss dieser beweisen, dass der Mangel werksseitig verschuldet ist. Die Herstellergarantie ist im Gegensatz dazu freiwillig. Bei Hörgeräten ist sie meistens auf 1 Jahr festgesetzt und garantiert dem Kunden das bestimmte Funktionsweisen für diesen Zeitraum gegeben sind. Weder durch Gewährleistung noch Garantie reguliert werden jedoch Schäden durch Eigenverschulden, Verschleiß oder auch Unfälle. Auch für einen Verlust oder Diebstahl haftet weder Garantie noch Gewährleistung. Wer sich gegen diese Fälle absichern möchte, tut demnach gut daran, eine passende Hörgeräteversicherung abzuschließen, die je nach Tarif Reparaturkosten ohne Selbstbeteiligung übernimmt und das betroffene Hörgerät auch nach Totalschäden, Verlust oder Diebstahl teilweise ersetzt.
Eine Hörgeräteversicherung ist leider nicht steuerlich absetzbar, denn ähnlich wie eine Hausrat- oder Sachversicherung zählt sie zu den Sachversicherungen. Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn die Hörgeräte zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt werden. Dann kann die Hörgeräte Versicherung unter Umständen als Werbekosten von der Steuer abgesetzt werden.
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