Sofort-Schutz gegen Verlust & Schäden
Probetragen Versicherung
Einer optimalen Hörgeräteversorgung geht immer eine ausgiebige Testphase voran. Diese Phase dauert im Schnitt sechs bis acht Wochen und beinhaltet vielerlei Änderungen und Anpassungen. Häufig werden zudem verschiedene Modelle und Preisklassen getestet, doch kaum einer macht sich Gedanken um den Versicherungsschutz während der Ausprobe der Test-Hörgeräte. Die Umgewöhnung auf neue Geräte birgt vielerlei Risiken wie – Verlieren, fehlerhafte Handhabung oder schlichtweg das Liegenlassen.
Sollte es bei der Ausprobe zu einem Schaden oder den Verlust der Geräte kommen, so ist der Kunde verpflichtet für die anfallenden Reparaturkosten oder die Kosten eines Ersatzgerätes aufzukommen. Das kann abhängig von Hersteller, Technikstufe und Preisklasse gar bis zu wenigen Tausend Euro werden. Auf die Kulanz des Hörakustikers sollte hierbei nicht gehofft werden.
Abhilfe schafft eine Probetragen-Versicherung, hierbei werden Probehörgeräte für die Dauer der Ausprobe gegen anfallende Schäden oder den Verlust versichert. Entgegen der allgemein vorherrschenden Meinung greift eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung im Schadensfall nicht, denn ein Probehörgerät stellt ein medizinisches geliehenes Hilfsmittel dar. Diese sind im Regelfall nicht in der Versicherungsleistung der Haftpflichtversicherer aufgelistet. Eine Ausprobe-Versicherung schafft Sicherheit, um im Schadensfall nicht auf den Kosten für Reparatur oder Ersatz sitzen zu bleiben.
Darauf gilt es bei einer Probetragen-Versicherung zu achten:
Eine Probetragen-Versicherung stellt eine Dienstleistung eines Versicherers dar und jede Versicherung hat unterschiedliche Konditionen und Tarife. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, worauf bei der Wahl einer Ausprobe-Versicherung besonders geachtet werden sollte:
Laufzeit
möglichst lang, z.B. 8 Wochen
Anzahl Testhörgeräte
hoch idealerweise unbegrenzt
Verlängerbarkeit
z.B. wegen Urlaub oder Krankheit
Selbstbeteiligung
Keine oder Festpreis (z.B. 100 €)
Versicherungsumfang
Verlust, Totalschaden, Reparaturen
Absicherung
durch namhafte Versicherung
Selbstbeteiligung – eigener Anteil im Schadensfall
Bei der Wahl der Probetragen-Versicherung gilt es auf mehrere Dinge zu achten. Eines ist die Höhe der zu entrichtenden Selbstbeteiligung im Schadensfall. Hierbei werden zwei Modelle unterschieden, Selbstbeteiligungen mit einem festen Anteil und Selbstbeteiligungen, die sich nach einem prozentualen Anteil der Schadenssumme richten. Letztere ist mit Vorsicht zu genießen und je nach Preis und Prozentsatz, im Schadensfall Hunderte von Euro betragen.
Dauer – wie lange geht der Versicherungszeitraum
Beim Abschluss einer Probetragen-Versicherung ist zudem auf den Zeitraum der Versicherung zu achten. Bei einer Ausprobe kann man im Vorhinein nicht pauschalisiert sagen, wie lange diese geht. Die Ausprobe geschieht, wie die Anpassung individuell und erfordert Geduld und von Zeit zu Zeit Anpassungen an den Geräten. Im Schnitt dauert eine Ausprobe rund sechs bis acht Wochen. Wobei es insbesondere bei einer Erstversorgung mit Hörgeräten auch länger dauern kann.
Die Dauer des Versicherungsschutzes sollte unter keinen Umständen einen zeitlichen Druck auf die Auswahl und Ausprobe von Hörgeräten ausüben und dementsprechend großzügig gewählt werden. Eine gute Probetragen-Versicherung soll unbedingt für die komplette Dauer der Ausprobe gelten und wenn nötig verlängert werden können. Somit ist eine entspanntes testen ohne Zeitdruck möglich und auch der Versicherungsschutz ist stets gegeben.
Versicherungsumfang – was unbedingt versichert sein sollte
Pauschal kann man sagen, je mehr eine Versicherung abdecken soll, desto teurer ist sie. Die Höhe des Tarifes richtet sich also ein stückweit nach den Leistungen. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme zu 100% den Preis der getesteten Hörgeräte deckt. Es gilt zu beachten, dass häufig verschiedene Modelle verschiedener Technikstufen ausprobiert werden. Deshalb haben Versicherer meist verschiedene Tarife im Angebot.
Geräte der Basis-Preisklasse lassen sich folglich günstiger versichern als Geräte der Premiumpreisklasse, da sie Versicherungssumme geringer ist. Versicherer haben somit im Regelfall zumindest zwei verschiedene Tarife für eine Probetragen-Versicherung und differenzieren den zu zahlenden Betrag nach der Versicherungssumme.
Neben der Versicherungssumme gilt es auch auf die Fälle zu achten, die die Versicherung abdeckt. Eine gute Probetragen-Versicherung sollte in folgenden Fällen zwingend achten:
- Verlust der Hörgeräte
- Diebstahl der Hörgeräte
- Reparaturen aller Art durch Handhabungsfehler
- Totalschaden der Hörgeräte
Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung
Verliert man Probehörgeräte oder diese gehen durch unsachgemäße Handhabung kaputt, so greift weder die Hausrat- noch die private Haftpflichtversicherung. Die Ausnahme bilden sogenannte „Premium“ oder auch „Premium-Plus“-Tarife von Haftpflichtversicherern, sofern in den Versicherungsleistungen „Mietsachschäden“ aufgelistet und folglich mitversichert sind. In diesem Fall wären Probehörgeräte mitversichert. Probehörgeräte zählen übrigens als medizinische Hilfsmittel, darauf gilt es zu achten.
Probetragen-Versicherung – Hörgeräte auf Herz und Niere testen
Eine Ausprobe-Versicherung ermöglicht es Hörgeräte stressfrei auf Herz und Niere zu testen und sich dabei keine Sorgen machen zu müssen, wenn mit den Hörgeräten etwas passiert. Insbesondere Menschen, die das erste Mal Hörgeräte ausprobieren, neigen statistisch gesehen öfter dazu, Hörgeräte zu verlieren oder sie durch unsachgemäße Handhabung zu zerstörten.
Eine Versorgung mit Hörgeräten erfordert eine Umstellung in manchen Bereichen des alltäglichen Lebens. So kann es schnell passieren, dass die Hörgeräte in manchen Momenten fatalerweise im Ohr „vergessen“ werden und folglich kaputt gehen – wie bspw. beim Duschen, Schwimmen, Sport und viele mehr. Um im Schadens- oder Verlustfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, hilft eine Ausprobe-Versicherung für Hörgeräte.
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