Hörgeräte Reparatur
Trotz aller Bemühungen und Sorgfalt kann es immer mal passieren, dass Ihr Hörgerät kaputt geht. Allerdings müssen Sie bei einer notwendigen Reparatur nicht alle Kosten tragen. Ihre Krankenkasse übernimmt jährlich einen Festbetrag für die Reparatur, die sog. Wartungspauschale. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles zur Hörgeräte Reparatur und Wartungskosten.
Ist das Hörgerät wirklich kaputt?
Stellen Sie fest, dass Ihr Hörsystem nicht mehr richtig funktioniert, empfiehlt es sich zunächst ein paar Tests selber vorzunehmen. Damit lässt sich im besten Fall das Hörgerät selbst reparieren und ein Gang zum Hörakustiker vermeiden.
Sollte diese keine Hilfe zur Selbsthilfe nicht geholfen haben, so ist ein Gang zum Hörakustiker auf jeden Fall ratsam. Schrecken Sie nicht vor möglichen Kosten für die Hörgerätereparatur zurück. Ihre Krankenkasse übernimmt einen Teil der Reparaturkosten.
Checkliste
✔️ Sind die Batterien richtig eingesetzt?
✔️ Sind die Batterien voll/ die Akkus geladen?
✔️ System aus- und wieder einschalten
✔️ Ist die Lautstärke richtig eingestellt?
✔️ Sind die Schläuche richtig im System eingesetzt?
✔️ Sind die Ohrpassstücke verstopft?
Wer trägt die Kosten einer Hörgeräte Reparatur?
Die Kosten für Reparatur und Wartung, welche die Krankenkasse übernimmt, betragen je nach Krankenkasse 120-140 € für ein Hörgerät im Rahmen einer Reparaturkosten- oder auch Wartungspauschale. Diese gewährt die gesetzliche Krankenkasse für die gesamte Tragedauer der Hörgeräte. Die Pauschale gilt für 6 Jahre, da nach diesem Zeitraum die Krankenkassen die Anschaffung eines neuen Hörgerätes bezuschussen. Kosten für Reparatur oder Wartung, die diesen Betrag übertreffen muss der Träger selber zahlen. Krankenkassen empfehlen, sich nach Ablauf der sechs Jahre ein neues Hörgeräte zuzulegen. Diese Möglichkeit sollten Sie wahrnehmen, da sich die Hörsysteme technisch immer weiter entwickeln.
Diese Hörgeräteversicherungen erstatten Reparaturkosten
Hörgeräteversicherung | Reparatur | Verlieren | Bonusleistungen | |
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ALTEOS | 100 % Kostenübernahme | Zeitwert: ab dem 2. Jahr -10 % pro Jahr | Schaden-frei-Bonus bis maximal 2 Reparaturen | zum Tarif |
Wertgarantie | 100 % Kostenübernahme | Zeitwert: ca. -15 % pro Jahr | Neukaufbeteiligung nach Totalschaden | zum Tarif |
Ergo | 30 € pro Fall | 60 % Kostenübernahme | zum Tarif |
Die häufigsten Gründe für eine Hörgeräte-Reparatur
Unsachgemäße Handhabung
Fehlerhaftes Einsetzen von Batterien ( 50-100 €), fehlerhaftes Tauschen von Ersatzteilen während der Wartung (Cerumenfilter, Ohrpassstücke), Hörer bzw. Schallschlauch reißt ab ( 50-150 €)
Feuchtigkeit
Schweiß und Wasser verursachen Korrosion im der inneren Bauteile (z.B. Verstärker, ca. 250-450 €)
Verschleiß
defekte Ohrpassstücke und Cerumenfilter (bis. 40 €)
Unfälle
Unabsichtliche Beschädigung durch stolpern und darauf treten, herausfallen durch bspw. Maske auf- absetzen (Totalschaden)
Regelmäßige Wartung
Ein Besuch beim Hörakustiker ist auch dann empfehlenswert, wenn nichts kaputt ist, denn eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Hörgeräte ist notwendig, um eventuelle Veränderungen Ihrer Hörfähigkeit festzustellen und frühzeitig an Ihren Hörgeräten einzustellen.
Um möglichen Kosten einer Reparatur entgegen zu wirken, empfiehlt es sich die Hörgeräte regelmäßig zu warten. Dies sollten sie sowohl regelmäßig zuhause tun als auch den Hörakustiker vornehmen lassen. Dieser nutzt dafür die Reparatur- bzw. Wartungspauschale.
Cerumen, also Ohrenschmalz, kann sich mit der Zeit in den Ohrpassstücken absetzen. Deshalb sollten Sie die Hörgeräte regelmäßig vorsichtig mit einem Reinigungspinsel säubern. Die Cerumen-Ablagerungen können zu Störgeräuschen oder Rückkopplungen führen und den Klang beeinträchtigen.
Aber auch das Einlegen der Hörgeräte in Trocknungsboxen, egal in welcher Jahreszeit, stellt eine Form der täglichen Wartung dar und verhindert Beschädigungen der Hörgeräte durch Feuchtigkeitsbildung im Innenraum. Feuchtigkeit in den Systemen ist die häufigste Ursache für Defekte.
Versicherung als Absicherung gegen hohe Reparaturkosten
Auf sechs Jahre gesehen reicht die Reparaturpauschale von etwa 140 € meist für kleinere Reparaturen aus. Größere Reparaturen oder Defekte aber können den finanziellen Rahmen schnell sprengen und müssen dann selbst beglichen werden. Für diesen Fall ist eine Hörgeräteversicherung ratsam. Diese empfiehlt sich bei Hörgeräten in allen Preisklassen. Durch den Hörakustiker vorgenommene Reparaturen können dann mit der Erstattung der Versicherung gedeckt werden. Der Hörakustiker stellt Ihnen bei aufwendigeren Reparaturen in der Regel währenddessen ein kostenloses Ersatzgerät zur Verfügung.
Versicherungen decken heute viele Bereiche wie Reparatur, Wartung oder auch den Verlust ab. Lesen Sie hier mehr.